Präventionskonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Jugendarbeit des CVJM Eiserfeld e.V.

(Als Grundlage dient das Konzept des CVJM Kreisverband Siegerland e.V.) 

  1. Als CVJM schützen wir die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Wir respektieren und achten sie als eigenständige und gemeinschaftsfähige           Persönlichkeiten.  
  1. Wir tun alles Notwendige, um sie vor Gefahren und negativen Einflüssen zu bewahren und begegnen ihnen mit der Freundlichkeit Gottes, wie sie uns als Christen aufgetragen und entgegengebracht wird. 
  1. Wir bieten Orte für Kinder und Jugendliche, an denen sie sich sicher fühlen können und positiv bestärkt werden. 
  1. Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben: §8a SGB VIII Schutzauftrag des Kindeswohl; §72a SGB VIII Eignung von Fachkräften und ehrenamtlichen Mitarbeitenden. (Rechtlicher Hintergrund)
  1. Wir handeln aktiv zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nach dem Grundsatz des Sehens, Erkennens und Handelns.
  1. Wir fordern und fördern einen guten Umgang mit Nähe und Distanz zwischen allen Beteiligten. 
  1. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Kinder und Jugendliche als eigenständige und gemeinschaftsfähige Persönlichkeiten zu fördern und zu stärken. 
  1. Die Aufsichtspflicht ist situationsabhängig; sie hängt ab vom Alter des Kindes, vom Entwicklungsstand, vom Aufenthalt und der Sicherheit der Umgebung, von familiären Hintergründen des Kindes etc. Dementsprechend verhalten wir uns.
  1. Nach zum Beispiel § 832 BGB sind Minderjährige aufsichtspflichtbedürftig sowie Personen, die aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Aufsicht bedürfen.
  1. Wir besprechen in regelmäßigen Abständen im Rahmen von Mitarbeitertreffen das unserer Vereinsarbeit zugrunde liegende Präventionsgesetz.
  1. Wir begrüßen und unterstützen grundsätzlich die gesetzlichen Vorgaben im Bundeskinderschutzgesetz sowie die Empfehlungen zur Umsetzung als einen Bestandteil der Prävention und bitten unsere Mitarbeitenden nach der von uns entwickelten Empfehlungen für die Einsichtnahme von Führungszeugnissen zu handeln.
  1. Bei inhaltlichen und fachlichen Fragen der Gruppen, besonders bei akuten Problemlagen und Verdachtsmomenten wenden wir uns zum Beispiel an die Vertrauenspersonen des Stadtjugendring Siegen e.V. oder des CVJM Kreisverband Siegerland e.V. (Kontakte siehe unten).
  1. Der CVJM Kreisverband Siegerland e.V. und der Stadtjugendring Siegen e.V. stellen Vertrauenspersonen als Ansprechpartner für den Themenbereich „Gewalt und insbesondere sexuelle Gewalt“ zur Verfügung.
    Das sind zur Zeit:

      Mechthild Schneider, Diplom-Sozialarbeiterin, Stadtjugendring Siegen e.V.

      Tel: 0271 – 2342968 (über Kinder-& Jugendeinrichtung BlueBox)

      Tobias Haack, CVJM Kreisverband Siegerland e.V.

      Tel. +4915753321518

      Mail: t.haack[at]cvjm-siegerland.de

     Kim Ney, CVJM Kreisverband Siegerland e.V.

      Tel. +4915141259972

      Mail: k.ney[at]cvjm-siegerland.de

  1. Wir vermitteln Schulungen zum Themenbereich „Gewalt und sexuelle Gewalt“. 
  1. Wir stellen unseren Mitarbeitenden Arbeitshilfen & Materialien zur Verfügung. Wir empfehlen die Umsetzung der „Richtlinien für den Umgang mit sexueller Gewalt im CVJM-Westbund“ als eine Hilfestellung in Kurzform für unsere Mitarbeiterteams.